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Jonges erweitern historischen Stadtrundgang
Mit der Anbringung einer Hinweistafel wurden erneut die privaten Sanierungsbemühungen an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude, dem ehemaligen Ratinger Landgericht, Teichstraße 1, gewürdigt.
Das ehemalige Gericht „In der Bruggen“ war vom 13. Jh. bis 1812 zuständig für die Honschaften Bracht, Eggerscheidt, Lintorf, Schwarzbach, Tiefenbroich und bis zur Stadterhebung Ratingens im Jahre 1276 auch für Ratingen. Mit der Zuweisung einer eigenen Gerichtsstätte innerhalb der Stadtgrenzen von Ratingen, fungierte das Gericht „In der Bruggen“ fortan als Landgericht. Mit der Neugliederung der Zuständigkeiten der einzelnen Gerichte am 1. Januar 1812 wurde der Kantonssitz des neu gebildeten Kantons Ratingen, bestehend aus den fünf Mairien Ratingen, Eckamp, Kaiserswerth und Angermund, dem Bürgerhaus in Ratingen als Gerichtsstandort zugewiesen und der Standort an der Anger (heute Teichstraße) aufgegeben.
Das heute noch vorhandene zweigeschossige Gebäude mit Walmdach wurde um 1790 in spätbarocker Formensprache auf den baulichen Überresten eines älteren Vorgängerbaus errichtet. An der rückwärtigen Außenwand ist noch das Bruchsteinmauerwerk des älteren Gebäudes vorhanden, während die restlichen Wände aus Ziegelmauerwerk errichtet worden sind. Dieses Gebäude dürfte eines der ersten in Ratingen gewesen sein, das mit gebrannten Ziegelsteinen errichtet worden ist, da Brennereien, die Ziegelsteine herstellten, in Ratingen erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts nachweisbar sind. Typisch für das barocke Erscheinungsbild ist die symmetrische Fassadengestaltung in 3 Achsen mit der mittigen Anordnung des Hauseingangs. Die Gliederung der Fenster mit Kreuzsprossen und kleinen Fensterscheiben ist ein weiteres typisches Merkmal barocker Fassaden. Die Farbgebung der Ziegelschlämme zeigt heute wieder die originale Farbfassung der Bauzeit, die bei der umfassenden Sanierung des Gebäudes in den Jahren 1995 bis 1996 entdeckt wurde. Das Gebäude wird heute als Wohnhaus genutzt.